Introduction
Moritz Gerstmayr ist counsel in unserem Finance Regulatory Team.
Moritz Gerstmayr berät Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften zu allen regulatorischen Fragen des deutschen und europäischen Finanzaufsichtsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich Zahlungsdienste und digitale Vermögenswerte. Hier berät er neben Banken und Zahlungsdienstleistern auch verschiedene FinTech-Unternehmen. Er verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Finanzmarktaufsichtsrecht und ist im Markt hervorragend vernetzt.
Er berät regelmäßig bei Erlaubnis- und Inhaberkontrollverfahren vor den Aufsichtsbehörden in Deutschland und auf europäischer Ebene. Außerdem berät er bei Beteiligungserwerben und M&A-Transaktionen im Finanzsektor, auch mit grenzüberschreitendem Bezug. Darüber hinaus berät er beaufsichtigte Unternehmen zu Fragen der internen Governance, des Risikomanagements, der Compliance und der Geldwäscheprävention. Hierbei kann er auf seine langjährige Erfahrung im Bankaufsichts-, Zahlungsdienste-, Kapitalmarkt- und Investmentrecht zurückgreifen.
Moritz Gerstmayr begann seine Anwaltstätigkeit im Jahr 2015 in einer anderen führenden Wirtschaftskanzlei mit besonderem Schwerpunkt auf Investmentfonds und Wertpapierdienstleistungen. Bevor er 2026 zu Ashurst Perkins Coie wechselte, war er mehr als sieben Jahre in einer anderen internationalen Kanzlei tätig, mit Schwerpunkt auf dem Bank- und Zahlungsdiensteaufsichtsrecht.